Thema Windkraft

16.11.2019 - Besichtigung der Windkraftanlage Straubenhardt

Das Thema Windkraft ist allgemein umstritten und bietet auch unter den Mitgliedern der Grünen Liste immer wieder Stoff für kontroverse Diskussionen. Und obwohl es nahezu unmöglich ist, zu einer einheitlichen Meinung zur Windkraft generell zu kommen, möchten wir uns mit dem Thema befassen.

Als Grüne Liste Bad Herrenalb haben wir uns dem Schutz von Natur und Umwelt verpflichtet und uns zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Stadt Bad Herrenalb unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten mitzugestalten. Daher ist unser Ziel, uns einen gemeinsamen Standpunkt in Bezug auf Windkraft in unserer Region zu erarbeiten, um vorbereitet zu sein, wenn das Thema für Bad Herrenalb noch einmal konkret werden sollte.

Als erste Aktion haben wir einen gemeinsamen Ausflug unternommen und die naheliegende Windkraftanlage Straubenhardt besichtigt. Nachdem wir den Windkraftbetreiber WIRSOL vergeblich um einen geführten Termin gebeten haben, sind wir auf eigene Faust losgezogen.  

Es war ein relativ windstiller Tag und einige Windräder standen still und einige liefen relativ langsam. Dennoch war es ein Erlebnis, die Größe der Anlage und die Höhe der Windräder einmal ganz bewusst wahrzunehmen. Wie das dort vorher ausgesehen hat, ist heute kaum noch vorstellbar und die Frage, ob der Nutzen in Form von gewonnener Energie den Aufwand in Form des Flächenverbrauchs rechtfertigt, bleibt weiterhin unbeantwortet.

Als nächsten Schritt werden wir Anfang 2020 zu einer öffentlichen Diskussion zur Meinungsbildung für Herrenalb einladen.

BEITRAG VON  Michael Theis
 

Der Beitrag wurde von Michael Theis am 25. Juli 2018 erstellt, und zwar auf Bitte der Stadtverwaltung und in Zustimmung des Gemeinderates. Er floss in die umfassendere Stellungnahme der Stadt mit weiteren Aspekten zu verschiedenen Verfahrensgängen ein und wurde in der Sitzung des GR am 25.7.2018 erläutert. Ein informativer Artikel aus dem Schwarzwälder Boten vom 19.7.2018 hierzu: Windkraft-Planung für Stadt „unzumutbar“

Das Thema ist auch heute noch aktuell vor dem Hintergrund der derzeitigen Aktivitäten des Regionalverbandes Nordschwarzwald und einiger Kommunen zur Fortschreibung des ausgesetzten Teilregionalplanes Windkraft. Ein fixierter Zeitplan dazu ist noch nicht bekannt.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang -als alternativen Beitrag zu Erneuerbaren Energien- auch auf den Antrag der Fraktion GrünePLUS zur Errichtung einer Freilandflächen-Solaranlage in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb Dobel, den Sie unter der Rubrik „Gemeinderat“ nachlesen können.

Die Stellungnahme spiegelt die grundsätzliche Haltung der GL zu Windkraft-Anlagen vor Ort wider.

Die Stadt Bad Herrenalb widerspricht der Planung von Windkraftanlagen, deren Wirkungseinflüsse zu wesentlichen Beeinträchtigungen der ökonomischen und ökologischen Existenzgrundlagen der Stadt und des westlichen touristisch geprägten Teils des Kreises Calw führen würden.

Bad Herrenalb ist als Heilbad und heilklimatischer Kurort im naturnahen Nordschwarzwald und im Naturpark auf dieses intakte Umland angewiesen. Daher ist die Stadt auch Mitglied im touristischen Dachverband des Kreises und bietet ihren Gästen nicht zuletzt über die Konuskarte die Möglichkeiten, Naturnähe und einzigartige Landschaftsbilder in der näheren Bäderumgebung zu erleben.

Die im Naturschutzgesetz definierten Schutzgüter Erholung und Landschaftsbild sind mit den vorgesehenen Windkraftanlagen hochgradig gefährdet und würden zu einem technisierten Landschaftscharakter führen.
Wer hierfür ein Anschauungsbeispiel braucht, sei auf die „Straubenhardter Anlagen“ verwiesen; hier wurde ein naturnaher Wald mit seinem vielfältigen Artenspektrum vernichtet.

Begründung des Widerspruchs im Einzelnen und zu besonderen Aspekten

Tourismus und Erholungsvorsorge

Wie im Leitbild und zur Stadtentwicklung 2030 begründet, ist der an Erholungs- und Gesundheitsaspekten orientierte Tourismus das Hauptstandbein für die ökonomische und ökologische Ausrichtung. Ein wichtiger Faktor hierfür ist das von den landschaftlichen Höhenlagen und den Höhenorten aus garantierte Erlebnis natürlicher Hügelketten und von unverbauten Waldkulissen. Diese einmalige An-und Aussicht muss erhalten bleiben; wie sonst ist den nachkommenden Generationen noch der Wert von Naturnähe und Ruhe für die Sinne zu vermitteln?

Die umgebende 5-Sterne-Landschaft ist für die Stadt Bad Herrenalb ein herausragender Wirtschaftsfaktor. Die Besucher und Gäste kommen, um diese Landschaft zu erwandern und zu genießen. Damit wird geworben; die Stadt möchte mit der umgebenden Landschaft bewusst einen Gegenpol zu vielfach bebauten und techniküberformten Landschaften erlebbar machen. Entsprechende Zielsetzungen sind auch in den betreffenden Programmen des Kreises Calw, der beteiligten Kommunen und von Vereinigungen ausgeführt.

Die Stadt Bad Herrenalb ist auf ein der Gesundheit und Erholung dienendes landschaftliches Umfeld angewiesen.
Die genannten Aspekte werden im Teilregionalplan Windkraft nicht oder nicht hinreichend gewichtet.

Landschaftsbild

Auf die gesetzliche Verankerung des Landschaftsbildes als Schutzgut wurde schon hingewiesen.
In den zurückliegenden Jahren hat die Rechtsprechung sehr ausführlich über Verwaltungs-und Oberverwaltungsgerichte die Bedeutung von Landschaftsbildaspekten in grundsätzlicher Weise und insbesondere auf den verschiedenen Planungsebenen hervorgehoben und in einschlägiger Form veröffentlicht. Hierzu liegt ein umfassendes Kompendium in Bezug zu Windkraftanlagen vor.

Der derzeitige Windenergieerlass des Landes berücksichtigt diesen Wirkungsbereich nicht im erforderlichen Maße.
Ein hochaktuelles Rechtsgutachten (Caemmerer Lenz, 2018 41 S.) belegt dies sehr anschaulich und muss bei entsprechenden Ausführungen und Begründungen herangezogen werden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf übergreifendes Unions- und Bundesrecht hingewiesen sowie die SUP-Richtlinie hingewiesen. Dazu ist anzumerken, dass selbst bei der derzeitigen Unbestimmtheit von einzelnen Windkraftstandorten die Aussagen zur Gesamtwirkung insbesondere auf das Landschaftsbild grundsätzlich zutreffend bleiben.

Ebenfalls werden in systematischen Bewertungsunterlagen die fachlichen Kriterien (Nohl u.a.) beschrieben und für eine Inwertsetzung dargestellt. Die LUBW gibt mit „Materialien zum Entwurf eines Landschaftsrahmenprogramms“ Verfahrensinhalte und Vorgaben an die Hand. Entsprechende Unterlagen sind zu berücksichigen.

Artenschutz

Die Umsetzung der Planungen des Teilregionalplanes würde den gesamten Tal- und Höhenzug des Enztales und seiner Hochlagen sowie die umgebenden Landschaften schneisenförmig zerschneiden.

Die Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und der Biotopeverbund würden vernichtet. Das betrifft insbesondere die hochsensiblen geschützten Arten (u.a. Auerhuhn, Rotmilan) , aber auch viele andere Arten und insgesamt deren Lebens-und Ernährungsgrundlagen.

Die betreffenden Landschaften liegen im Zugkorridor von verschiedenen Vogelarten (Ornithologische Gesellschaft BW, OGBW), Fledermäusen sowie von Faltern und anderen Insektenschwärmen.

Hierbei ist hervorzuheben, dass in den letzten Jahren über Bad Herrenalb mehrfach im Spätherbst Kranichzüge (s.a. OGBW Phänologie-Diagramme Kranich) wohl in Richtung Rhein-und Rhonetal gehört und beobachtet wurden. Auf der Suche nach abendlichen Rastplätzen flogen diese relativ niedrig. Vor drei Jahren in einem Schneetreiben hatten die Kraniche wohl die Orientierung verloren und flogen stundenlang in einem großen Bogen, halbstündig wiederkehrend über Stadt und Gaistal.

Die Beschreibung belegt zum einen den Zug einer hoch geschützten Art und weist zum anderen auf gefährliche und gefährdende Kollisionen mit errichteten Windkraftanlagen hin, wie dies auch für andere Arten zutreffen würde.

Entsprechende Darlegungen konnten im vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans nicht festgestellt werden.

Zusammenfassung

Die ablehnende Stellungnahme der Stadt Bad Herrenalb konzentriert sich auf wesentliche Aspekte der Betroffenheit.
Nach hiesiger Auffassung werden die hier geltend gemachten Belange im Teilregionalplan Windkraft nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, so dass entsprechende Bewertungs- und Abwägungsmängel festzustellen sind. Dem vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans wird daher widersprochen.

Bericht von Michael Theis,

Bad Herrenalb, 25.7.2018